Zu touristischen Zwecken können Touristen aus 97 Ländern nach Bulgarien kommen.
Vom 16.06.2021 bis 31.07.2021 auf Grundlage der Verordnung RD-01-498 / 15.06.2021, die die Verordnung RD-01-416 / 04.06.2021 ergänzt, ergänzt um die Verordnung RD-01-467 / 14.06.2021 des Gesundheitsministers für Tourismus auf dem Territorium der Republik Bulgarien sind Touristen aus 97 Ländern die folgenden Grenzkontrollen erlaubt:
1. Grenzkontrollpunkt "Flughafen Burgas";
2. Grenzkontrollpunkt am Flughafen Varna;
3. Grenzkontrollpunkt am Flughafen Plovdiv;
4. Grenzkontrollpunkt am Flughafen Sofia (Terminal 1 und Terminal 2);
5. Grenzkontrollpunkt "Hafen von Burgas";
6. Grenzkontrollpunkt Hafen Varna;
7. Grenzkontrollpunkt Widin;
8. Grenzkontrollpunkt Vrashka Chuka;
9. Grenzkontrollpunkt Durankulak;
10. Grenzkontrollpunkt Gueshevo;
11. Grenzkontrollpunkt Ilinden;
12. Grenzkontrollpunkt Kalotina;
13. Grenzkontrollpunkt Kapitan Andreevo;
14. Grenzkontrollpunkt Kapitän Petko Woiwoda;
15. Grenzkontrollpunkt Kulata;
16. Grenzkontrollpunkt Lesovo;
17. Grenzkontrollpunkt Makaza;
18. Grenzkontrollpunkt Malko Tarnovo;
19. Grenzkontrollpunkt Oryahovo;
20. Grenzkontrollpunkt Ruse
21. Grenzkontrollpunkt Stanke Lisichkovo
22. Grenzkontrollpunkt Somovit-Nikopol
23. Grenzkontrollpunkt Oltomantsi
24. Grenzkontrollpunkt Zlatarevo
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Bulgarien befindet sich in der Grünen Zone auf der Karte der Europäischen Union gemäß dem Farbcode für die Klassifizierung der Regionen, basierend auf der epidemiologischen Situation im Land.
Tschechische Staatsbürger sowie bulgarische Staatsbürger, die aus der Tschechischen Republik in die Republik Bulgarien einreisen, müssen kein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigentests oder ein Dokument für den abgeschlossenen Impfkurs vorlegen.
Rumänische Staatsbürger sowie bulgarische Staatsbürger, die aus Rumänien in die Republik Bulgarien einreisen, müssen kein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigentests oder ein Dokument für den abgeschlossenen Impfkurs vorlegen.
Bei Kindern unter 5 Jahren ist es nicht erforderlich, ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigentests vorzulegen.
Touristen können das Land auf verschiedene Weise betreten:
Variante №1:
• Durch ein Dokument über einen abgeschlossenen Impfkurs gegen COVID-19 und Ablauf einer 14-tägigen Frist ab dem Datum der letzten Dosis.
• Durch ein Dokument mit positivem Ergebnis eines Polymerase-Kettenreaktionstests oder eines Antigen-Schnelltests auf COVID-19 - für an COVID-19 Erkrankte für den Zeitraum vom 15. bis zum 180. Tag ab dem Datum der im Dokument eingetragenen Untersuchung.
• Durch ein Dokument, das ein negatives Ergebnis eines Polymerase-Kettenreaktionstests, der bis zu 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests zeigt, der bis zu 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, um COVID-19 zu erkennen, ab dem Datum der im Dokument eingetragenen Untersuchung.
Unter Variante №1 ist die Einreise aus den folgenden Ländern erlaubt:
1. Die Republik Österreich;
2. das Königreich der Niederlande;
3. die Bundesrepublik Deutschland;
4. die Republik Polen;
5. Republik Griechenland;
6. Das Königreich Dänemark;
7. Die Republik Estland;
8. Die Slowakische Republik;
9. die Republik Slowenien;
10. Ungarn;
11. Die Republik Finnland;
12. Die Republik Zypern;
13. die Republik Frankreich;
14. die Republik Lettland;
15. Republik Kroatien;
16. Republik Litauen;
17. Die Republik Portugal;
18. Das Großherzogtum Luxemburg;
19. Island;
20. Königreich Norwegen;
21. Schweizerische Eidgenossenschaft;
22. Das Fürstentum Liechtenstein;
23. Republik San Marino;
24. Fürstentum Andorra;
25. Das Fürstentum Monaco;
26. Der Staat Vatikanstadt;
27. Die Republik Malta;
28. Die Republik Italien;
29. Königreich Spanien;
30. Republik Irland;
31. das Königreich Belgien;
32. Königreich Schweden;
33. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland;
34. Australische Union;
35. Kanada;
36. Georgien;
37. Japan;
38. Neuseeland;
39. Republik Ruanda;
40. Republik Korea;
41. Königreich Thailand;
42. Östliche Republik Uruguay;
43. Vereinigte Arabische Emirate;
44. Republik Belarus;
45. Republik Serbien;
46. Republik Türkei;
47. Republik Nordmazedonien;
48. Republik Albanien;
49. Republik Kosovo;
50. Bosnien und Herzegowina;
51. Montenegro;
52. Republik Moldau;
53. Staat Israel;
54. Emirat Kuwait;
55. Ukraine;
56. Vereinigte Staaten von Amerika;
57. Volksrepublik China;
58. Russische Föderation;
Variante № 2:
• Durch ein Dokument über einen abgeschlossenen Impfkurs gegen COVID-19 und Ablauf einer 14-tägigen Frist ab dem Datum der letzten Dosis.
• durch ein Dokument mit positivem Ergebnis eines Polymerase-Kettenreaktionstests oder eines Antigen-Schnelltests auf COVID-19 - für an COVID-19 erkrankte Personen für den Zeitraum vom 15. bis zum 180. Tag ab dem Datum im Dokument.
Unter Variante № 2 ist die Einreise aus den folgenden Ländern erlaubt:
Die Liste unterliegt je nach Entwicklung der Seuchenlage einer Aktualisierung und Ergänzung.
Informationen nach Ländern des Außenministeriums im Zusammenhang mit den Reisebedingungen zu COVID-19 - https://www.mfa.bg/bg/covid19map [1]